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Regeln für Tennisvereine ab Mittwoch 19.05.2021

Liebe Clubmitglieder!

 

Wie es scheint, sind die ab heute geltenden neuen Corona-Vorschriften für den Sportbetrieb, im konkreten auch für uns Tennisvereine, nicht vereinfacht sondern  verschärft worden!!!

Es gilt ab sofort am Tennisplatz bzw. um Tennis zu spielen die 3-G Regel : GETESTET, GEIMPFT oder GENESEN !!!!

Bitte schaut  euch die unten stehenden und im Anhang befindlichen Bestimmungen an  

Regeln für Tennisvereine ab Mittwoch 19.05.2021

 

  • Die allgemeinen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos (Hygiene, Maske, Abstand) sind gemäß Verordnung einzuhalten.
  • Tennis ist sportartspezifisch erlaubt: Einzel und Doppel im Freien und in der Halle, Gruppentraining mit maximal 10 Personen.
  • Das Betreten der Vereinsanlagen ist nur im Zeitraum 05:00-22:00 erlaubt (§ 8.3).
  • Kunden (Vereinsmitglieder, SpielerInnen, Zuseher...) dürfen ab 19. Mai 2021 auf die Sportstätte nur eingelassen werden, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen (§ 8.4).
    GGG-Nachweis: „GGG“ bedeutet GETESTET, (oder) GENESEN, (oder) GEIMPFT (Details siehe Verordnung §1.
  • Der Verein hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen (§ 8.5).
    Details sind in den Allgemeinen Bestimmungen enthalten (§ 1.4 sowie § 1.3).
    Die Sportunion Salzburg hat eine Mustervorlage erstellt, welche als Grundlage für ein vereinsspezifisches Präventionskonzept dienen kann (siehe Anlage 3).
  • Auf der gesamten Sportanlage (indoor und outdoor), besteht eine FFP2-Masken-Tragepflicht, mit Ausnahme der Sportausübung oder der Benutzung von Feuchträumen, außerdem müssen die gültigen Abstandsregeln eingehalten werden (§ 8.6).
  • Befindet sich im Verein ein Gastronomiebetrieb, so sind die in der Verordnung (§ 6 Gastgewerbe) angeführten Regeln einzuhalten.
  • Für Innenräume (z.B. Aufenthaltsräume, Garderoben, Tennishalle) gilt die 20m² Regel pro Person. Getränkeautomaten dürfen in Selbstbedienung verwendet werden (§ 8.2 mit Verweis auf § 5.1.3).

 

Meisterschaftsbegegnungen

Für die Durchführung der Wettkämpfe im Rahmen der Mannschaftsmeisterschaft wird der Wettspielausschuss noch eine gesonderte Information erstellen. Hier einige Hinweise vorab:

  • Die Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaftsführer/Betreuer fallen im Rahmen ihrer Sportausübung nicht unter die Veranstaltungsregel, eine Meisterschaftsbegegnung ist also keine Zusammenkunft. Deshalb gilt hier nicht die Grenze von 10 Personen.
  • Fahrgemeinschaften bei An- und Rückreise: Wenn nicht im gemeinsamen Haushalt lebend, sind maximal 2 Personen pro Sitzreihe erlaubt, außerdem herrscht FFP2-Maskenpflicht. (§ 4.1)
  • Für Zuseher von Wettkämpfen (Meisterschaftsspiele oder Turniere) gelten eigene Bestimmungen (siehe § 13 Zusammenkünfte).
    Ab 11 Zusehern bis zu maximal 50 Zusehern ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze ist die Zusammenkunft anzeigepflichtig.
    Welche Angaben hier der Behörde eine Woche davor zu übermitteln ist, ist in § 13. (3) geregelt.
    Wir empfehlen, bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Heimspiele, bei denen mehr als 10 Zuschauer kommen könnten, rechtzeitig anzuzeigen (z.B. Übersicht über alle Heimspiele der heurigen Saison).

 

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihren Einsatz für den Tennissport und wünschen Ihnen trotz der mühsamen Begleitumstände viel Spaß beim Tennis.

 

Christian Zulehner                           Erich Mild
Präsident                                          Geschäftsführer

 

 

Mag. Erich Mild

Geschäftsführer

 

Mobil: +43(0)676 5400030
Büro: +43(0)6245 88 300-10

erich.mild@salzburgtennis.at                   

Salzburger Tennisverband
A-5400 Hallein, Hartmannweg 4

 

User ImageMichaela Viehhauser, 20. Mai 2021